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Chemikalien weltweit einheitlich kennzeichnen

15.08.2008

Die orangefarbigen Quadrate mit Warnsymbolen haben künftig ausgedient, um vor gefährlichen chemischen Stoffen und Zubereitungen zu warnen. Ab 1. Dezember 2010 sollen Stoffe, ab 1. Juni 2015 auch Gemische nach dem Global Harmonisierten System (GHS) gekennzeichnet werden. Dies sieht ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen vor. Doch nicht nur die Umbenennung von Zubereitung in Gemisch ist neu, es werden sich auch die Kennzeichnungssymbole und die R(isiko)- und S(icherheits)-Sätze ändern.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im August 2008 ein Faltblatt veröffentlicht, das auf die wichtigsten Änderungen durch das GHS und auf Fristen der Umsetzung hinweist. Die Europäische Union beabsichtigt, das GHS zeitnah zur neuen europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH in Kraft treten zu lassen.

Das Faltblatt "GHS - Die zukünftige Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der EU" steht als PDF-Download (2 Seiten) zur Verfügung.

Zum Faltblatt

AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

 
 

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